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Förderungen für Investitionen in Solarenergie

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Zuschüsse für Ihre Solar-Investition

Niedrigere Stromkosten und Unabhängigkeit vom öffentlichen Netz: Die Nutzung von selbstproduziertem Solarstrom loht sich für Hausbesitzende. Zunächst ist aber eine Investition zu stemmen, die meist im fünfstelligen Bereich liegt. Da ist es sehr hilfreich, Förderprogramme zu nutzen, die Bund und Kommunen immer wieder auflegen.

0 % Mehrwertsteuer1

Seit dem 1. Januar 2023 fällt beim Kauf und der Installation einer PV-Anlage keine Mehrwertesteuer an. Diese sogenannte Nullsteuerregelung stellt zumindest eine indirekte Form der Photovoltaik-Förderung dar. Sie gilt für PV-Anlagen und Batteriespeicher mit einer Leistung von maximal 30 Kilowatt-Peak (kWp), die auf oder in der Nähe eines Wohnhauses bzw. auf oder in der Nähe öffentlicher Gebäude installiert werden.1

Sichern sie sich die Förderung des niedersächsischen Umweltministeriums von bis zu 40 % für Ihren Stromspeicher.

Förderprogramme nutzen:
Wir unterstützen Sie bei
den Formalitäten

Profitieren Sie von der Erfahrung, dem Know-how und der Stärke von EWE. Unser Expertenteam unterstützt Sie bei den Förder-Formalitäten und realisiert mit Ihnen sowie unseren renommierten Fachpartnerbetrieben gemeinsam Ihre Komplettanlage aus PV-Modulen und Stromspeicher. 

Kompetente Beratung

Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich bei Ihnen zu Hause, stellen ein Angebot zusammen und kümmern uns auch um die Förderung.

Professionelle Betreuung

Wir stehen als Expertenteam, über die Servicehotline sowie für das laufende System-Monioring und die Wartung jederzeit fest an Ihrer Seite.

Erfahrene Fachbetriebe

Ein bewährter Fachhandwerksbetrieb plant, montiert und installiert die Komponenten bei Ihnen. Die Anlage wird fachgerecht in Betrieb genommen.

Angebot für Ihre neue Solaranlage: 
Beantworten Sie direkt hier einige Fragen zu Ihren Ansprüchen, unser Expertenteam meldet sich bei Ihnen - und berät Sie direkt zu den Förderungen, die Ihnen zustehen.

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Gilt für den Erwerb eines EWE Solarsystems. Für Details siehe § 12 Absatz 3 Umsatzsteuergesetz.