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Ratgeber: Marktstammdatenregister

31.01.2023
  10 Minuten
Autor: EWE ZuhauseSolar-Redaktion

Marktstammdatenregister – so registrieren Sie Ihre PV-Anlage

Das Marktstammdatenregister: Ein Begriff, der sich zunächst kompliziert anhört. Tatsächlich soll das Register allerdings umständliche Prozesse vereinfachen und für Übersichtlichkeit im Behördendschungel sorgen. Was es mit dem Register auf sich hat, welche Pflichten und Fristen damit einhergehen und wie die Eintragung Ihrer PV-Anlage reibungslos gelingt – das und mehr erfahren Sie hier.

Marktstammdatenregister: Was ist das überhaupt?

Wer sich für Photovoltaik interessiert und mit der Inbetriebnahme einer PV-Anlage liebäugelt, stößt früher oder später auf einen erklärungswürdigen Begriff: das Marktstammdatenregister. Wir zeigen Ihnen, was es mit dem Register auf sich hat.

Das Marktstammdatenregister (kurz MaStR) wird von der Bundesnetzagentur (BNetzA) für den deutschen Strom- und Gasmarkt verwaltet. Während zuvor verschiedene Register existierten, etwa das PV-Meldeportal für Photovoltaikanlagen oder das Anlagenregister für EEG- und KWK-Anlagen, bildet das MaStR den Energiemarkt mittlerweile vollständig ab und speichert die Stammdaten aller Marktakteure und ans Netz angeschlossenen Erzeugungsanlagen – und zwar gebündelt in einem einzigen Register. Daraus ergeben sich diverse Vorteile, die sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch Unternehmen und Behörden entlasten:

  • Verschlankung der Meldepflicht
  • Vereinheitlichung der Datenqualität
  • Steigerung der Transparenz und Übersichtlichkeit
  • Vereinfachung der Informationsbeschaffungs- und Meldeprozesse

Das Marktstammdatenregister geht zurück auf die „Verordnung über das zentrale elektronische Verzeichnis energiewirtschaftlicher Daten“ – die Marktstammdatenregisterverordnung MaStRV. Diese beruht auf dem Energiewirtschaftsgesetz und regelt seit dem 01. Juli 2017, wer sich registrieren und dabei welche Gas- oder Stromerzeugungsanlage melden muss.

Registrierung und Daten im MaStR

In den folgenden Abschnitten beantworten wir die großen W-Fragen rund um das MaStR: Wir zeigen Ihnen unter anderem, wer sich im MaStR registrieren muss, auf welchem Weg die Registrierung abläuft und welche Daten zu hinterlegen sind.

Wer?

Zunächst gilt es zu klären, wer überhaupt eine Registrierung vornehmen muss und welche Anlagen von der Eintragung ins Register betroffen sind. Hierbei ist häufig von Marktakteuren und ans Netz angeschlossenen Anlagen die Rede. Doch welche Personen und Anlagen meint das konkret?

Zu den Akteuren gehören Anschlussnetz- und Messstellenbetreiber, Strom- und Gaslieferanten, aber auch alle Betreiber von Strom- und Gaserzeugungs-, -speicher- oder ‑verbrauchseinheiten. Als Besitzer einer PV-Anlage gehören Sie unter Umständen ebenfalls dazu (s. u.). Eine genaue Auflistung aller Akteure, die einer Registrierungspflicht unterliegen, bieten § 3 der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) sowie die Definition der Marktakteure der Bundesnetzagentur.

Eine Anlage wird ihrerseits meldepflichtig, sobald sie als Erzeugungs- oder Speicheranlage für Strom oder Gas an das jeweilige Netz angeschlossen ist – ob mittelbar oder unmittelbar. Hinzu kommen außerdem alle ans Hoch- oder Fernleitungsnetz angeschlossenen Strom- und Gasverbrauchsanlagen. Betroffen ist also alles von der Photovoltaikanlage über den Batteriespeicher bis hin zum Notstromaggregat.

Auch Bestandsanlagen, die bereits im PV-Meldeportal oder im Anlagenregister hinterlegt sind, müssen einmalig erneut registriert werden. Die Größe der Anlage spielt dabei keine Rolle: Selbst wenn eine PV-Anlage aus nur zwei Solarmodulen besteht und einzig der privaten Stromversorgung dient, unterliegt sie ebenso der Registrierungspflicht wie ein Windpark – vorausgesetzt, die Anlage ist mit dem örtlichen Netz verbunden.

Hinweis: Eine Verbindung mit dem örtlichen Stromnetz besteht in der Regel über Ihr Stromnetz hinaus automatisch – sie ist nicht mit einer Einspeisung ins Netz zu verwechseln. Nur wenn Ihr Haus und damit Ihre PV-Anlage weder mittelbar noch unmittelbar mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden ist, ist die PV-Anlage von der Registrierung im MaStR befreit.

Wie?

Die Registrierung im MaStR erfolgt online und ist kostenlos. Wenn Sie die nötigen Daten zur Hand haben, kann es losgehen.

  1. Richten Sie Ihr persönliches Benutzerkonto im MaStR-Webportal ein. Die Anmeldung erfolgt anhand Ihres vollständigen Namens, Ihrer E-Mail-Adresse und Ihres Geburtsdatums. Anschließend aktivieren Sie Ihr Konto über einen Bestätigungslink, den Sie per E-Mail erhalten.
  2. Es folgt die Registrierung der Marktakteure und Anlagenbetreiber. Hierzu benötigen Sie die entsprechenden Kontakt- und Adressdaten. Handelt es sich beim Anlagenbetreiber nicht um eine Privatperson, sondern ein Unternehmen, werden zudem Steuer- und Registernummer erfragt.
  3. Schließlich tragen Sie die Anlage selbst ein. Hier sind je nach Anlagenart verschiedene Informationen erforderlich, die Auskunft über Standort, Technik und Netzanschluss geben. Ferner können Genehmigungen oder weitere Angaben gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) hinzukommen.

Beachten Sie: Die Anlagen werden als Einheiten erfasst. Jede ortsfeste technische Einrichtung, die der Erzeugung, Speicherung oder dem Verbrauch von Strom oder Gas dient, wird dabei als eine separate Einheit verstanden. Eine Ausnahme bilden PV-Anlagen: Sie bestehen zumeist aus mehreren Modulen. Dennoch bilden alle Module, die am selben Ort, zur selben Zeit und vom selben Anlagenbetreiber in Betrieb genommen werden, eine gemeinsame Einheit. Ein zusätzlicher Stromspeicher ist hingegen als zweite Einheit zu registrieren.

Eine andere Erfassungseinheit stellen die sogenannten Lokationen dar. Als Lokation versteht das MaStR die Zusammenfassung mehrerer zusammengehöriger Einheiten. Handelt es sich also um Einheiten einer Technologie, die technisch miteinander verknüpft und am selben Netz angeschlossen sind, werden sie als Lokation gefasst. Das geschieht zum Beispiel bei Windparks: Auch wenn unterschiedliche Anlagenbetreiber die einzelnen Windräder als Einheiten führen, lässt sich unter Angabe eines gemeinsamen Lokationsbetreibers eine Lokation Windpark erstellen. Die Lokation umfasst dann viele einzelne Windräder als Stromerzeugungsanlagen bzw. -einheiten.

Im Falle Ihrer heimischen PV-Anlage stellt die Hausdachanlage in der Regel auch eine Lokation dar. Wenn alle Module dasselbe Inbetriebnahme-Datum aufweisen, handelt es sich um eine Einheit. Wenn einige Module nachgerüstet wurden, liegen hingegen mehrere Einheiten in einer Lokation vor.

 

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Um Stolperfallen bei der Registrierung aus dem Weg zu räumen und sicherzugehen, dass Sie alle nötigen Daten zur Hand haben, bietet die Bundesnetzagentur außerdem Registrierungshilfen an – zum Beispiel für die Eintragung von Solaranlagen.

Was?

Welche Stammdaten kommen nun in das Marktstammdatenregister? In Abgrenzung von den sogenannten Bewegungsdaten erfasst das MaStR all jene Daten, die als relativ konstant gelten, sich also nicht allzu oft ändern. Dazu zählen Kontakt- und Adressdaten, Standort- und technische Daten, Unternehmensformen sowie der Beginn der meldepflichtigen Tätigkeit.

Wenn Sie sich als Privatperson registrieren, werden Ihre persönlichen Daten vertraulich behandelt und sind für die Öffentlichkeit nicht zugänglich. Eine Freigabe der Daten erfolgt lediglich für die BNetzA, für Netzbetreiber und einige Behörden für die Erfüllung gesetzlicher Aufgaben. Dabei unterliegen auch diese Akteure selbstverständlich den aktuellen Regelungen zum Datenschutz.

Wo?

Hier geht’s zur Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.

Wann?

Für die Registrierung von Neuanlagen gilt grundsätzlich eine Frist von einem Monat ab Inbetriebnahme. Um auf Nummer sicher zu gehen, können Sie Ihre Anlage auch schon im Planungsprozess registrieren – also vor der Inbetriebnahme. Das Datum der Inbetriebnahme wird später nachgepflegt.

Schließlich besteht nach MaStRV eine Meldepflicht: Wer diese nicht achtet, muss im schlimmsten Fall mit Bußgeldern rechnen. Die Registrierung im MaStR ist obligatorisch, um EEG- und KWKG-Förderungen für Ihre Stromerzeugungsanlage zu erhalten. Zu den geförderten Energiearten zählen nach dem EEG

  • Solarenergie (zum Beispiel durch PV-Anlagen)
  • Wasserkraft
  • Geothermie
  • Windenergie
  • Biomasse
  • Deponie-, Klär- und Grubengas

sowie nach dem KWKG Strom aus

  • Blockheizkraftwerken und
  • Brennstoffzellen.

Warum?

Wieso ist mit dem MaStR überhaupt ein weiteres Verzeichnis nötig, wenn es mit dem PV-Meldeportal und dem Anlagenregister doch schon vorher Systeme zur Erfassung des Strommarktes gab?

Das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur ist nicht als weiteres Register zu verstehen, sondern gewissermaßen als ein neues, optimiertes System. Als solches übernimmt es alle Funktionen, die zuvor auf Meldeportal und Anlagenregister aufgeteilt wurden, und löste 2019 seine Vorgänger somit gänzlich ab. Das geht zwar zunächst mit bürokratischem Aufwand einher, da auch diejenigen Bestandsanlagen und Marktakteure erneut einer Registrierungspflicht unterliegen, die in den vorherigen Registern der BNetzA bereits gelistet waren. Langfristig soll das Register aber Behörden, Unternehmen und Einzelpersonen entlasten.

Zu den Errungenschaften des MaStR zählt laut Bundesnetzagentur vor allem die Bündelung und Vervollständigung der Informationen zu Bestands- und Neuanlagen. Alle Daten zum Strom- und Gasmarkt sind fortan im Marktstammdatenregister gespeichert, verfügbar und zugänglich. Dies sorgt für einheitliche Datenqualität, Übersichtlichkeit und Transparenz. Nicht zuletzt entfallen auch ältere Meldepflichten und -wege für EEG- und KWK-Anlagen.

Beispiel: Schritt-für-Schritt-Registrierung im MaStR

Nehmen wir an, Sie entscheiden sich für eine Solaranlage mit Speicher, um umweltfreundlich und unabhängig Energie zu produzieren. Nachdem Sie mit einem Solarberater in die konkrete Planung Ihrer Photovoltaik-Anlage eingestiegen sind, steht die Inbetriebnahme bevor. Nun wird es Zeit, Ihre PV-Anlage im MaStR zu registrieren. Hierzu können Sie eine Registrierungshilfe der Bundesnetzagentur in Anspruch nehmen. Die Registrierung erfolgt in vier Schritten:

  1. Registrierung des Nutzers im Portal.
  2. Registrierung des Anlagenbetreibers.
  3. Registrierung der PV-Anlage.
  4. Registrierung des Stromspeichers (sofern vorhanden).

Wir bieten Ihnen im Folgenden einen ersten Einblick in die anfallenden Fragen und erforderlichen Informationen.

Die Eintragung Ihrer Anlage beginnt, sobald Sie im Webportal ein Benutzerkonto angelegt und sich als Marktakteur registriert haben. Sie befinden sich in Schritt 3 des Anmeldeprozesses: „Einheit erfassen“. Hier tragen Sie zunächst ein, um welche Art von Einheit und Stromerzeugung es sich überhaupt handelt. Im Falle der Photovoltaikanlage wählen Sie an dieser Stelle „Stromerzeugung“ und „Solare Strahlungsenergie“.

Im Anschluss geben Sie an, ob Ihre Anlage bereits in Betrieb oder noch in Planung ist, und legen einen Namen fest. Achtung: Dieser Name ist öffentlich einsehbar und sollte demnach möglichst wenig Auskunft über persönliche Informationen geben. Darauf folgen Datum der Inbetriebnahme und allgemeine Informationen zum Standort, also Ihre Adresse und die dazugehörigen Koordinaten, die sich über das System ermitteln lassen. Zuletzt erfragt das System die technischen und betriebsspezifischen Daten. Dazu gehören:

  • Anzahl der Module
  • Bruttoleistung der Stromerzeugungseinheit (die Nettoleistung wird automatisch ermittelt).
  • Zugeordnete Wechselrichterleistung: Die Leistung finden Sie im Datenblatt.
  • Stromspeicher: Wenn Sie sich für eine Solaranlage mit Speicher entscheiden, ist dieser Punkt mit „Ja“ zu beantworten und der Speicher ist als weitere Einheit zu registrieren. Warum sich ein Stromspeicher lohnt, erfahren Sie hier.
  • Potenzielle Leistungsbegrenzung. Der Eintrag wird im Bedarfsfalle vom Netzbetreiber vorgeschlagen und muss dann vom Anlagenbetreiber bestätigt werden.
  • Errichtungsort: Eine PV-Anlage auf dem Hausdach zählt als „bauliche Anlage“.
  • Gebäudenutzung: Bei Privatpersonen ist dies in der Regel der „Haushalt“.
  • Ausrichtung der Module: Die Ausrichtung kann einheitlich oder uneinheitlich sein. Hier spielen Himmelsrichtung und Neigungswinkel des Dachs eine Rolle.
  • Voll- oder Teileinspeisung: Nur wenn Sie den gesamten erzeugten Strom ins Netz einspeisen, ist an dieser Stelle die „Volleinspeisung“ auszuwählen.
  • Fernsteuerbarkeit durch den Netzbetreiber: Ist eine Fernsteuereinrichtung installiert?
  • Anschlussnetzbetreiber.
  • Spannungsebene: Für Hausdach-Anlagen gilt hier für gewöhnlich die „Niederspannung“.
  • Identifikationsnummer (Marktlokations-ID). Diese wird Ihnen vom Netzbetreiber zugewiesen und kann bei ihm erfragt werden.
  • EEG-Anlageschlüssel: Dieser 33-stellige Schlüssel (beginnend mit E) wird vom Netzbetreiber vergeben und dient der Abrechnung – wenn Sie ihn noch nicht erhalten haben, können Sie zunächst „nicht vorhanden“ auswählen und den Schlüssel nachreichen.
  • Anlagenkennziffer: Nur wenn die Anlage zuvor schon im Anlagenregister eingetragen war, verfügt Sie über eine Anlagenkennziffer. Bei Hausdach-PV-Anlagen ist dies nicht der Fall, bei Neuanlagen ebenfalls nicht.
  • Zahlungen des Netzbetreibers: Wenn Ihre PV-Anlage EEG-gefördert ist, beantworten Sie die Frage nach in Anspruch genommenen Zahlungen mit „Ja“. Einen Überblick der aktuellen Photovoltaik-Förderungen bieten wir Ihnen hier.
  • Ausschreibungszuschlag: Die BNetzA führt Ausschreibungsverfahren durch, die Zuschläge für EEG-Anlagen ermöglichen. Hausdach-Anlagen sind hiervon ausgeschlossen – als Betreiber einer solchen antworten Sie folglich mit „Nein“.
  • Mietstromzuschlag und § 21 Absatz 3 EEG: Hier erfragt das System, ob Sie Mieterstromzuschlag erhalten. Nähere Informationen zum Modell liefert die BNetzA.

Vergessen Sie am Ende nicht, Ihre Registrierung abzuschließen und die Meldebescheinigung herunterzuladen. Nach der Eingabe aller notwendigen Angaben durch den Kunden überprüft der Netzbetreiber die übermittelten Daten mit der ihm vorliegenden Anmeldung. Anschließend meldet er die notwendigen Anpassungen dem Register, bevor sie dem Kunden zur Bestätigung weitergeleitet werden.

Wichtig: Die Korrekturpflicht bei sich verändernden Daten liegt beim Kunden. Die Anmeldung im MaStR ersetzt keine notwendigen Einzelanmeldungen beim Netzbetreiber. Bei Meinungsverschiedenheiten unter den Marktteilnehmern hilft die Clearingstelle des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

Marktstammdatenregister – einfach einheitlich

Insgesamt ist das Marktstammdatenregister einfacher, als es auf den ersten Blick scheint. Lediglich der Anmeldeprozess erfordert einen gewissen Aufwand, der sich jedoch langfristig in Grenzen hält – schließlich ist die Registrierung nur einmal nötig: Sie muss weder aufgefrischt noch in einem anderen Portal wiederholt werden. Zudem bietet die Bundesnetzagentur diverse Leitfäden, liefert in einem FAQ Antworten auf zahlreiche Fragen und unterstützt Sie bei Bedarf sogar mit einer Registrierungshilfe. Eine Hürde weniger auf dem Weg zur nachhaltigen Solarenergie!

Wichtiger Hinweis: Dieser Ratgeber dient zu Ihrer Information und Hilfestellung ohne rechtlichen Anspruch auf Vollständigkeit. Bei Fragen nutzen Sie bitte auch die Verlinkungen zum MaStR.

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